softwarepatente  
7.10.10, 13:12 - Dies und Das
gepostet von web doc
als erstes mal einige Zitate:
Wann ist eine Erfindung patentierbar?
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.


desweiteren sind Erfindungen definiert als
technische Lehren zum planmäßigen Handeln, die einen kausal übersehbaren Erfolg unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte ohne Zwischenschaltung verstandesmäßiger Tätigkeiten reproduzierbar herbeiführen

der Knackpunkt ist Naturkraft... Eine angemeldete Erfindung darf ein Computerprogramm enthalten, aber der Gegenstand der Erfindung muss einen sogenannten technischen Beitrag liefern.
Wie sieht es also aus mit der Patentierbarkeit von Software?
- in Deutschland prinzipiell sehr schlecht :-)

Allerdings ist das in anderen Ländern anders geregelt, beispielsweise in den USA.
Hier gibt es eine Patentflut die eine Vielzahl von Trivialpatenten zur Folge hatte. Das geht so weit, dass in den Staaten sogar Geschäftsideen patentierbar geworden sind. absolut KRANK!!!

Diese offene Patentpolitik, eigentlich zum Schutz der Wirtschaft gedacht, rächt sich nun bitterböse. Immer mehr Technologieunternehmen verklagen sich gegenseitig weegen Patentverletzungen. Patente die m.E. keine sind.

Kleine Unternehmen können sich nicht gegen Patentsammler wehren, innovative Unternehmen müssen aufwendige Recherche betreiben, ob sie nicht jemandem auf dei Füße treten.

Ein nettes Beispiel der Softwarepatentgegner:
man schützt im übertragenen Sinne nicht mehr „eine bestimmte Mausefalle“, sondern jedes „Mittel zum Fangen von Nagetieren“.

Wer weiss wo das noch hinführt.

webdoc




update: neue runde im patentroulette:
sony verklagt ld lg verklagt sony :D --- http://www.golem.de/1102/81254.html

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